Buchauszug
Nach § 87 c Abs. 2 HGB kann der Handelsvertreter bei der Abrechnung einen Buchauszug verlangen. Der Unternehmer muss den Buchauszug also erst auf Verlangen erstellen. Der Buchauszug soll es dem Handelsvertreter ermöglichen, seine Provisionsansprüche zu beurteilen. Der Buchauszug hat daher alle zum Zeitpunkt seiner Erstellung für die Berechnung, Höhe und Fälligkeit des Provisionsanspruchs des Handelsvertreters relevanten geschäftlichen Verhältnisse in klarer und übersichtlicher Weise vollständig wiederzugeben.
Der Handelsvertreter kann den Buchauszug jeweils für die unverjährte Zeit verlangen. In Handelsvertreterverträgen findet sich deshalb häufig die Verkürzung der Verjährungsfrist, um dem Anspruch auf Buchauszug entgegen zu treten. Denn dessen Erstellung kann für den Unternehmer mit erheblichen Kosten und Mühen verbunden sein. Aus diesem Grunde nutzen Handelsvertreter den Anspruch auf Buchauszug nicht selten als Druckmittel bei Verhandlungen über ihren Ausgleichsanspruch.
Verweigert der Unternehmer den Buchauszug, kann der Handelsvertreter ihn klageweise in Anspruch nehmen. Dies geschieht in der Regel durch eine sog. Stufenklage, mit der auf der ersten Stufe Auskunft über die Provisionsansprüche durch Vorlage eines Buchauszuges verlangt wird und auf der zweiten Stufe die sich aus dem Buchauszug ergebenden Provisionsansprüche konkret eingefordert werden.
Neben dem Buchauszug kann der Handelsvertreter Einsicht in die Bücher des Unternehmers nehmen (sog. Anspruch auf Bucheinsicht), wenn der Unternehmer den Buchauszug verweigert oder aber begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Unternehmer vorgelegten Buchauszugs bestehen.
In unserem Merkblatt „Handelsvertretrecht im Überblick“ finden Sie weitere eingehende Informationen auch zum Anspruch des Handelsvertreters auf Buchauszug.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Westphal, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist Buchautor über das Handelsvertreterrecht und hat zahlreiche Aufsätze zu diesem Rechtsgebiet veröffentlicht. Daneben hält er regelmäßig Vorträge zum Handelsvertreterrecht und ist als Schiedsrichter tätig.
